Runder
Tisch im Kreis gebildet / Lösungen für würdige
Gedenkstätte in Flößberg gesucht
Flößberg. Neue Hoffnung für die Mitglieder
des Vereins Geschichtswerkstatt Flößberg und
jene Bürger, die sich für den Erhalt des
Häftlingsfriedhofs im Großen Fürstenholz bei
Flößberg starkmachen: Der Landesverband Sachsen
der Jüdischen Gemeinden hat sich in
Übereinstimmung mit dem Zentralrat der Juden in
Deutschland schriftlich gegen eine Umbettung
ausgesprochen.
Das Außenlager des KZ Buchenwald, das im
heutigen Frohburger Ortsteil Flößberg zwischen
November 1944 und April 1945 existierte, soll
Stätte der Mahnung und des Gedenkens bleiben.
"Denn es stellt einen der Hauptschauplätze
nationalsozialistischer Verbrechen im Landkreis
Leipzig dar. An keinem anderen Ort im Landkreis
fielen mehr Menschen der menschenverachtenden
Rassenideologie des NS-Regimes zum Opfer", sagt
Katrin Henzel vom Verein Geschichtswerkstatt
Flößberg. Das wichtigste authentische Zeugnis
des Lagers stelle der Häftlingsfriedhof mit 38
jüdischen Einzelgräbern dar.
Doch nach einem Vorschlag der Landesdirektion
Chemnitz sollen die Opfer möglichst nach Borna
umgebettet werden (die LVZ berichtete mehrfach).
Zurzeit werden noch die Träger öffentlicher
Belange durch diese Landesdirektion angehört.
Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen.
Unterdessen hat sich der Landesverband
Sachsen der Jüdischen Gemeinden in
Übereinstimmung mit dem Zentralrat der Juden
in Deutschland schriftlich gegen eine Umbettung
von jüdischen Opfern ausgesprochen. Diese sei
nach jüdisch-orthodoxem Ritus aus religiösen
Gründen grundsätzlich ausgeschlossen, heißt
es in der Begründung.
"Dadurch ist nun eine neue Sachlage
gegeben", so Henzel. Im Ergebnis der
Stellungnahme des Landesverbandes der Jüdischen
Gemeinden formierte sich im Landkreis am
Freitag ein Runder Tisch mit Vertretern von
Vereinen, Kirche und Parteien (CDU, SPD, Die
Linke, Bündnis 90/Die Grünen). In dem
18-köpfigen Gremium arbeiten unter anderem die
CDU-Bundestagsabgeordnete Katharina Landgraf,
die Landtagsabgeordneten Petra Köpping (SPD),
Heike Werner und Enrico Stange (beide
Linkspartei), die Fraktionschefs von CDU und
SPD/Grüne im Kreistag, Fritz-Dieter Mittenzwei
und Karsten Schütze, sowie Matthias Weismann,
der Superintendent des Kirchenbezirks
Leipziger Land, mit. Natürlich sind auch die
beiden Vorsitzenden der Geschichtswerkstatt
Flößberg, Katrin Henzel und Stefan Walter,
dabei.
"Wir sehen in Anbetracht des aktuellen
Zustandes des Friedhofes und der möglichen
Zustimmung einer Umbettung gegen den erklärten
Willen des Landesverbandes der Jüdischen
Gemeinde in dieser Angelegenheit eine hohe
Brisanz", wenden sich die Teilnehmer des
Runden Tisches mit einer Erklärung an die
Öffentlichkeit. Es bestände sonst die Gefahr
eines Image-Schadens für den gesamten
Landkreis, da die mögliche Umbettung
mittlerweile überregional das Interesse auf
sich ziehe. Bundesweit lehnten
Gedenkinitiativen die Umbettung ab. Auch die
Evangelisch-Lutherische Kirche setze sich für
den Erhalt des Häftlingsfriedhofs in Flößberg
ein.
Der unterliege dem Kriegsgräbergesetz, das
eine der Umgebung angepasste, schlichte,
einfache und würdige Gestaltung vorsehe. Diesen
Ansprüchen werde der momentane Zustand des
Friedhofes nicht gerecht. Insofern erwarten
die Teilnehmer des Gremiums schnellstmöglich
Veränderungen. Sie bekunden ihre konstruktive
Gesprächsbereitschaft, um gemeinsam Lösungen
für ein würdiges Gedenken am Ort des ehemaligen
KZ-Außenlagers in Flößberg zu finden.
"Gemeinsam mit der Stadt Frohburg, dem Landkreis
Leipzig, der Landesdirektion Chemnitz als
zuständiger Landesbehörde, dem Landesverband
Sachsen der Jüdischen Gemeinden und dem
Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge sollten
doch Möglichkeiten gefunden werden", ist Henzel
optimistisch. Zudem sei der Denkmalschutz
einzubeziehen, der den Friedhof als Mahn- und
Gedenkstätte eingestuft habe. Auch die Meinung
des Forstamts sei gefragt, da sich der
Häftlingsfriedhof im Flößberger Wald befinde.
Sanierungs- und Pflegemaßnahmen würden auf
der Grundlage des Kriegsgräbergesetzes
hundertprozentig vom Bund getragen, heißt es
in der Erklärung weiter. Die Vorgaben des
Gräbergesetzes sollten es mit geringem
finanziellen Aufwand möglich machen, den
Friedhof in einen würdigen Zustand zu versetzen.
|