Forum für Friedhof-Erhalt
Flößberg (sg). Für den Erhalt des Häftlingsfriedhofs im Großen Fürstenholz bei Flößberg gibt es neue Hoffnung: Der Landesverband Sachsen der Jüdischen Gemeinden und der Zentralrat der Juden in Deutschland haben sich gegen eine Umbettung ausgesprochen. Diese sei nach jüdisch-orthodoxem Ritus aus religiösen Gründen ausgeschlossen. Am Freitag formierte sich im Kreis ein Runder Tisch, der nach Lösungen suchen will.
Text: Leipziger Volkszeitung (20.07.2010)
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Jüdische Gemeinden gegen Umbettung
Runder Tisch im Kreis gebildet / Lösungen für würdige Gedenkstätte in Flößberg gesucht

Flößberg. Neue Hoffnung für die Mitglieder des Vereins Geschichtswerkstatt Flößberg und jene Bürger, die sich für den Erhalt des Häftlingsfriedhofs im Großen Fürstenholz bei Flößberg starkmachen: Der Landesverband Sachsen der Jüdischen Gemeinden hat sich in Übereinstimmung mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland schriftlich gegen eine Umbettung ausgesprochen.

Das Außenlager des KZ Buchenwald, das im heutigen Frohburger Ortsteil Flößberg zwischen November 1944 und April 1945 existierte, soll Stätte der Mahnung und des Gedenkens bleiben. "Denn es stellt einen der Hauptschauplätze nationalsozialistischer Verbrechen im Landkreis Leipzig dar. An keinem anderen Ort im Landkreis fielen mehr Menschen der menschenverachtenden Rassenideologie des NS-Regimes zum Opfer", sagt Katrin Henzel vom Verein Geschichtswerkstatt Flößberg. Das wichtigste authentische Zeugnis des Lagers stelle der Häftlingsfriedhof mit 38 jüdischen Einzelgräbern dar.

Doch nach einem Vorschlag der Landesdirektion Chemnitz sollen die Opfer möglichst nach Borna umgebettet werden (die LVZ berichtete mehrfach). Zurzeit werden noch die Träger öffentlicher Belange durch diese Landesdirektion angehört. Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen.

Unterdessen hat sich der Landesverband Sachsen der Jüdischen Gemeinden in Übereinstimmung mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland schriftlich gegen eine Umbettung von jüdischen Opfern ausgesprochen. Diese sei nach jüdisch-orthodoxem Ritus aus religiösen Gründen grundsätzlich ausgeschlossen, heißt es in der Begründung.

"Dadurch ist nun eine neue Sachlage gegeben", so Henzel. Im Ergebnis der Stellungnahme des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden formierte sich im Landkreis am Freitag ein Runder Tisch mit Vertretern von Vereinen, Kirche und Parteien (CDU, SPD, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen). In dem 18-köpfigen Gremium arbeiten unter anderem die CDU-Bundestagsabgeordnete Katharina Landgraf, die Landtagsabgeordneten Petra Köpping (SPD), Heike Werner und Enrico Stange (beide Linkspartei), die Fraktionschefs von CDU und SPD/Grüne im Kreistag, Fritz-Dieter Mittenzwei und Karsten Schütze, sowie Matthias Weismann, der Superintendent des Kirchenbezirks Leipziger Land, mit. Natürlich sind auch die beiden Vorsitzenden der Geschichtswerkstatt Flößberg, Katrin Henzel und Stefan Walter, dabei.

"Wir sehen in Anbetracht des aktuellen Zustandes des Friedhofes und der möglichen Zustimmung einer Umbettung gegen den erklärten Willen des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinde in dieser Angelegenheit eine hohe Brisanz", wenden sich die Teilnehmer des Runden Tisches mit einer Erklärung an die Öffentlichkeit. Es bestände sonst die Gefahr eines Image-Schadens für den gesamten Landkreis, da die mögliche Umbettung mittlerweile überregional das Interesse auf sich ziehe. Bundesweit lehnten Gedenkinitiativen die Umbettung ab. Auch die Evangelisch-Lutherische Kirche setze sich für den Erhalt des Häftlingsfriedhofs in Flößberg ein.

Der unterliege dem Kriegsgräbergesetz, das eine der Umgebung angepasste, schlichte, einfache und würdige Gestaltung vorsehe. Diesen Ansprüchen werde der momentane Zustand des Friedhofes nicht gerecht. Insofern erwarten die Teilnehmer des Gremiums schnellstmöglich Veränderungen. Sie bekunden ihre konstruktive Gesprächsbereitschaft, um gemeinsam Lösungen für ein würdiges Gedenken am Ort des ehemaligen KZ-Außenlagers in Flößberg zu finden. "Gemeinsam mit der Stadt Frohburg, dem Landkreis Leipzig, der Landesdirektion Chemnitz als zuständiger Landesbehörde, dem Landesverband Sachsen der Jüdischen Gemeinden und dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge sollten doch Möglichkeiten gefunden werden", ist Henzel optimistisch. Zudem sei der Denkmalschutz einzubeziehen, der den Friedhof als Mahn- und Gedenkstätte eingestuft habe. Auch die Meinung des Forstamts sei gefragt, da sich der Häftlingsfriedhof im Flößberger Wald befinde.

Sanierungs- und Pflegemaßnahmen würden auf der Grundlage des Kriegsgräbergesetzes hundertprozentig vom Bund getragen, heißt es in der Erklärung weiter. Die Vorgaben des Gräbergesetzes sollten es mit geringem finanziellen Aufwand möglich machen, den Friedhof in einen würdigen Zustand zu versetzen.
Text: Thomas Lang, Leipziger Volkszeitung (20.07.2010)
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