Lesermeinung: Sanierung belastet Kommune nicht
Zum Beitrag "Umbettung nach Borna? Frage weiter offen" (LVZ vom 6. November 2010):

Der Bürgermeister der Stadt Frohburg, Wolfgang Hiensch, erweckte in seinen Äußerungen zum Erhalt des Häftlingsfriedhofs Flößberg den Eindruck, dass bei einer Sanierung der Grabstätte der kommunale Haushalt der Stadt Frohburg intensiv belastet würde. Die Geschichtswerkstatt Flößberg möchte hierzu sachlich richtig stellen: Als anerkannte Kriegsgräberstätte unterliegt der Flößberger Friedhof dem "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft" (GräbG). Dieses Gesetz dient dazu, "der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft in besonderer Weise zu gedenken und für künftige Generationen die Erinnerung daran wachzuhalten, welche schrecklichen Folgen Krieg und Gewaltherrschaft haben".

In diesem Bundesgesetz sind auch die Zuwendungen für Sanierung und Unterhalt von Kriegsgräberstätten geregelt. Demzufolge werden entstehende Sanierungskosten für den Häftlingsfriedhof Flößberg zu einhundert Prozent vom Bund getragen. Der kommunale Haushalt wird bei der Sanierung der Grabstätte mit keinem einzigen Cent belastet. Dies ist Herrn Hiensch bekannt.

Darüber hinaus ist festzuhalten, dass die Stadtverwaltung bereits zweckgebundene Pflegepauschalen für den Unterhalt des Friedhofs bezieht. Der Stadtverwaltung liegen zudem seit langem Dokumente vor, die eine Aktualisierung der Gräberliste und eine damit verbundene hinreichende Erhöhung der Pflegebezüge für die Grabstätte Flößberg gewährleistet.
Text: Stefan Walter & Katrin Henzel (Geschichtswerkstatt Flößberg e.V.),
Leipziger Volkszeitung (10.11.2010)
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