Zum
Beitrag "Umbettung nach Borna? Frage weiter offen"
(LVZ vom 6. November 2010):
Der Bürgermeister der Stadt Frohburg, Wolfgang
Hiensch, erweckte in seinen Äußerungen zum Erhalt
des Häftlingsfriedhofs Flößberg den Eindruck, dass
bei einer Sanierung der Grabstätte der kommunale
Haushalt der Stadt Frohburg intensiv belastet
würde. Die Geschichtswerkstatt Flößberg möchte
hierzu sachlich richtig stellen: Als anerkannte
Kriegsgräberstätte unterliegt der Flößberger
Friedhof dem "Gesetz über die Erhaltung der Gräber
der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft" (GräbG).
Dieses Gesetz dient dazu, "der Opfer von Krieg und
Gewaltherrschaft in besonderer Weise zu gedenken
und für künftige Generationen die Erinnerung daran
wachzuhalten, welche schrecklichen Folgen Krieg
und Gewaltherrschaft haben".
In diesem Bundesgesetz sind auch die
Zuwendungen für Sanierung und Unterhalt von
Kriegsgräberstätten geregelt. Demzufolge werden
entstehende Sanierungskosten für den
Häftlingsfriedhof Flößberg zu einhundert Prozent
vom Bund getragen. Der kommunale Haushalt wird
bei der Sanierung der Grabstätte mit keinem
einzigen Cent belastet. Dies ist Herrn Hiensch
bekannt.
Darüber hinaus ist festzuhalten, dass die
Stadtverwaltung bereits zweckgebundene
Pflegepauschalen für den Unterhalt des Friedhofs
bezieht. Der Stadtverwaltung liegen zudem seit
langem Dokumente vor, die eine Aktualisierung
der Gräberliste und eine damit verbundene
hinreichende Erhöhung der Pflegebezüge für die
Grabstätte Flößberg gewährleistet.
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